500 Mio. € Förderprogramm
Corona-gerechte Um-und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden

Der Bund hat Fördergelder für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zur Verfügung gestellt. Bis zum 31. Dezember 2021 kann diese Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Was bedeutet das 500 Mio.  € Förderprogramm für Sie?

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Wichtige Allgemeine Informationen

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die...
  • Mindestens zu 50 %  durch Bund, Länder oder Kommunen beteiligt sind
  • Raum  mit einem Regelvolumenstrom von 1500 m³/h 
  • entsprechende Belegungsdichte und Nutzungsdauer in den Räumen
  • mit den Maßnahmen noch nicht begonnen haben

Was wird gefördert?

  • Einbau von Feinstaubfiltern der Klasse ISO ePM1 70 % oder ISO ePM1 80%
    z.B Austausch von Feinstaubfiltern der ehemaligen Klasse F7
  • Erwerb und Einbau von Schwebstofffiltern der Klasse H13 oder H14
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch Umrüsten von Umluft- auf Zu-/Abluftbetrieb
  • Umbauten an der RLT-Anlage durch Ergänzung von Filterstufen
  • Förderfähige Begleitmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen)
  • 40 % der förderfähigen Ausgaben; max. 100.000 € / RLT-Anlage

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen zur Instandhaltung oder Instandsetzung bestehender Anlagen
  • instationäre und mobile RLT-Anlagen (CamCleaner)
  • Eigenleistungen vom Antragsteller oder vom Antragsteller hergestellte Produkte und Technologien
Erstellt Freitag, 15. Januar 2021
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