Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen der Camfil AG (nachfolgend Camfil) und ihren Kunden. Als Kunde gilt, wer einen Kaufvertrag mit Camfil abgeschlossen hat. Dabei gelten die nachstehenden Bedingungen für alle Verkäufe und Angebote der Camfil über sämtliche Verkaufskanäle. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für Camfil nicht verbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Mündliche Nebenabreden oder abweichende Bestimmungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Camfil vorgängig schriftlich bestätigt werden.
Ansprüche des Käufers aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der Camfil abgetreten werden.
Camfil behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.

2. Angebote, Bestellungen
Die Angebote der Camfil sind freibleibend und nicht als verbindliche Offerte zu verstehen Insbesondere bleiben Preis- und Sortimentsänderungen vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Camfil zustande oder, falls eine solche nicht ausgestellt wurde, mit Annahme der Lieferung durch den Kunden.
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Camfil ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht. Der Mindestfakturabetrag beträgt CHF 80.00.

3. Lieferungen
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand in Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten des Käufers voraus. Sind vom Käufer Zubehörteile oder Werkzeuge zu stellen, läuft die Lieferfrist vom Tage des Eingangs der Gegenstände. Werden nachträgliche Änderungen gewünscht, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Ist eine Anzahlung vereinbart, so beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, die Lieferzeit mit deren Eingang.
Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit behält sich Camfil vor, soweit dadurch die Qualität und die Verwendungsmöglichkeit nicht beeinträchtigt werden.
Richtige und rechtzeitige Belieferung der Camfil durch ihre eigenen Lieferanten bleibt vorbehalten.
Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden.
Verhindern höhere Gewalt, Epidemie, Pandemie, Streik oder Aussperrung oder sonstige Arbeitskampfmassnahmen oder sonstige Ereignisse, die von Camfil nicht beeinflusst werden können, die Erfüllung der Liefer- oder Leistungspflicht, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer unverzüglich angezeigt. Zu Umständen der vorstehenden Art zählen auch Verzögerungen bei den Vorlieferanten der Camfil, die letztere nicht selbst verschuldet hat. Ist Camfil oder dem Käufer aufgrund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.
Bei Verzug oder von Camfil verschuldeter Unmöglichkeit ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzögerung oder Nichterfüllung aufgrund Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Camfil vor oder die zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden sowie hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit sie nichtleitende Angestellte sind, beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins/einer Lieferfrist besteht, liefert Camfil, sobald die bestellte Ware verfügbar ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Camfil berechtigt, sämtlichen ihr daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.

4. Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Camfil werden nicht entgegengenommen.

5. Preise
Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise netto, exklusiv Mehrwertsteuer ab Werk bzw. Zentrallager einschliesslich Verpackung.
Soll die Lieferung gem. Vertrag mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen und treten zwischenzeitlich Material-, Preis- oder Lohnerhöhungen ein, ist Camfil berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.

6. Versand und Transport
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Preis frei Bestimmungsort gilt.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Camfil nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Verpackungs- und Versandart bestimmt Camfil, wenn vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wurde, nach bestem Ermessen.

7. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Camfil innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Skontoabzüge werden nur anerkannt, sofern sie tatsächlich vereinbart wurden und wenn der Netto-Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Skontofrist ab Rechnungsdatum vollständig beglichen wurde. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung gestellt. Camfil behält sich vor, dafür einen Unkostenbeitrag von CHF 20.- zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist Camfil berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p. a. geltend zu machen. Camfil kann bei Zahlungsverzug des Kunden Mahngebühren von CHF 50.- ab der zweiten Mahnung zuzüglich weiterer Inkassokosten verlangen.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch der Camfil auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Camfil ist in diesem Falle berechtigt, ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Die Verrechnung ist nur mit von Camfil anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Camfil bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Camfil ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb 8 Tage nach Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen.

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Camfil eine kostenlose Nachbesserung oder Lieferung mangelfreien Ersatzes. Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert.

Sollten Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen endgültig fehlschlagen, stehen dem Käufer nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu. Der Käufer hat ferner im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften auch einen Schadenersatzanspruch hinsichtlich der typischen Mangelfolgeschäden, die durch Zusicherung vermieden werden sollten.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 1 Jahr ab Ablieferung. Wenn und soweit die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgekürzt werden kann, gelten die gesetzlichen Fristen. Kann der Besteller aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften die gesetzliche Verjährungsfrist gegenüber seinem Abnehmer nicht verkürzen, gelten für seine Rückgriffsansprüche gegen Camfil die gesetzlichen Vorschriften, wenn nicht gesondert mit Camfil eine Vereinbarung getroffen wurde.

Liefert Camfil zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder tritt der Käufer vom Vertrage zurück, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, typische Mangelfolgeschäden zu vermeiden. Im Übrigen gilt für die Haftung auf Schadenersatz Nachfolgendes.

10. Haftung
Camfil haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit, es sei denn, Camfil haftet nach dem Produktehaftpflichtgesetz.

11. Datenschutz
Camfil verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden zu schützen. Camfil weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können ausschliesslich im Rahmen dieser Vertragserfüllung auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Für weitere Informationen über die Rechte der Kunden bezüglich ihrer Daten wird auf die Datenschutzerklärung der Camfil (
https://www.camfil.com/de-ch/datenschutzrichtlinie) verwiesen. Die Verarbeitung der Daten entspricht allen anwendbaren Datenschutzbestimmungen einschliesslich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Unterägeri.

13. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Das Wiener Kaufrecht wird explizit ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zug. Camfil kann den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.

15. Inkrafttreten
Diese AGB treten ab 01.01.2021 in Kraft.