Einkaufsbedingungen

1. Auftrag:

Aufträge unsererseits sind nur rechtsgültig, wenn sie von uns schriftlich erteilt sind. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen bedürfen daher der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.


2. Auftragsbestätigung:

Eine Auftragsbestätigung ist getrennt für jeden Auftrag sofort einzureichen mit Angabe des verbindlichen Liefertermins. Erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Auftragseingang keine Bestätigung, gilt der Auftrag in dem Umfang, Preis und auch hinsichtlich des vorgeschriebenen Liefertermins ausdrücklich als angenommen. Für alle Aufträge gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Geschäftsbedingungen der Lieferanten gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Ein Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Anerkennung der Lieferantenbedingungen. Durch die Annahme unseres Auftrages erklärt der Lieferant sein Einverständnis für diese Bedingungen. Das gilt auch, wenn der Lieferant mitteilt, dass fremde Bedingungen nur bei Bestätigung gelten sollen. Von uns beigestelltes Material ist bei Empfang sofort zu prüfen und zu bestätigen.


3. Preis:

Alle Preise sind fracht- und portofrei einschließlich Verpackung zu stellen. Die Ware reist auf Gefahr des Lieferanten. Die Lieferung erfolgt aufgrund vorher vereinbarter Preise. Sind dieselben bei Auftragserteilung unbekannt oder nicht endgültig festgelegt, so sind sie in der Auftragsbestätigung anzugeben. Eine endgültige Zustimmung bleibt uns vorbehalten. Preiserhöhungen müssen ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt sein. Bei Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern des Lieferers besteht bei uns keine Verbindlichkeit. Treten Preisermäßigungen durch eine eingerechnete Steuer, Abgabe oder andere Kostenminderungen, z. B. durch Tarif- oder Materialpreisänderungen, in der Zeit von der Erteilung des Auftrages bis zu seiner Erledigung ein, so sind wir berechtigt, entsprechenden Preisnachlass zu fordern. Die Preise gelten auch als Basis für Anschlussbestellungen.


4. Lieferung:

Zu den von uns angegebenen Terminen muss die Ware bei uns eintreffen. Eintretende Verzögerungen sind sofort nach deren Erkenntnis rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist unter Angabe der Gründe und der Dauer anzuzeigen. Sämtliche anfallenden Kosten, die durch Nichteinhalten des Liefertermins entstehen, gehen zu Lasten des Lieferers. Ebenso evtl. Express- und Luftfrachtkosten, Kosten einer Falschlieferung gehen zu Lasten des Lieferers. Aufgrund der Besonderheit unseres Marktes müssen wir uns vorbehalten, Aufträge und Abrufe 6 Wochen vor Fälligkeit zu ändern.


5. Verpackung:

Zurückgesandte Verpackung ist zum voll berechneten Wert gutzuschreiben. Die Ware ist sachgerecht und sicher zu verpacken. Der Lieferer übernimmt die Verantwortung für Schäden die auf mangelhafte Verpackung und Transportsicherung zurück zu führen sind.

 

6. Lieferschein, Versandanzeige, Rechnung:

Alle diese Papiere müssen unbedingt Auftragsnummer, Datum, Diktatzeichen, Camfil-Sach-Nr. und genaue Bezeichnung des Teiles enthalten. Jeder Sendung ist ein Lieferschein beizufügen. Teil- und Restlieferungen sind besonders zu kennzeichnen. Eine zweite Ausfertigung des Lieferscheines oder eine Versandanzeige ist am Versandtage separat durch die Post zuzustellen. Die Rechnung ist dreifach und für jeden Auftrag getrennt am Versandtag einzusenden. Alle Angaben des Lieferscheines müssen in der Rechnung enthalten sein. Bei Abweichungen von diesen Bedingungen müssen wir die Verantwortung für eine rechtzeitige Regulierung ablehnen.


7. Gewährleistung und Mängelrüge:

Der Lieferant haftet dafür, dass die gelieferte Ware in allen Punkten seinen Angaben entspricht, die der Bestellung zugrunde gelegt sind. Mängelrüge hinsichtlich Art, Menge und Güte der Ware können wir innerhalb von 2 Wochen nach Empfang geltend machen. Verborgene Mängel und solche, die sich erst bei Verarbeitung herausstellen und insbesondere bei Lagerware, erst nach Entdeckung.
Im Falle einer Mängelrüge sind wir berechtigt:

  • unter unfreier Rücksendung Ersatz zu verlangen
  • den Mangel selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferers zu beseitigen
  • unter unfreier Rücksendung von dritter Stelle Ersatz zu beschaffen
  • den Kaufpreis zu mindern oder die Bestellung ganz oder teilweise rückgängig zu machen
  • alle uns hierdurch entstehenden Kosten dem Lieferer anzulasten.

Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Verletzung fremder Schutzrechte und für die Einhaltung der DIN-Norm und Unfallverhütungsvorschriften. Des Weiteren unterhält der Lieferer eine Produkthaftpflichtversicherung für alle Waren die er der Camfil Austria GmbH liefert. Der Lieferer verpflichtet sich die Versicherung über die gesamte Lebensdauer der von ihm gelieferten Artikel aufrecht zu erhalten.


8. Unterlagen und Fertigungseinrichtungen:

Modelle, Muster, Zeichnungen und Normblätter bleiben unser Eigentum. Sämtliche Modelle, Muster, Zeichnungen usw. sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erledigung unserer Aufträge verwendet werden. Der Lieferant verpflichtet sich ausdrücklich, unserer Modelle, Muster und Zeichnungen nicht zu vervielfältigen. Alle nach unseren Angaben, Zeichnungen usw. beigestellten oder uns nach den gesetzlichen Bestimmungen geschützten Teile dürfen nur von uns, niemals an Dritte geliefert oder diesen auch nur überlassen werden. Das Gleiche gilt auch für Fertigungseinrichtungen wenn diese auf Kosten des Lieferanten beschafft wurden oder wenn die Abnahme mangelhaft ausgeführter Stücke verweigert wurde oder wenn weitere Aufträge nicht mehr erteilt werden. Für einwandfreie Lagerung von Modellen und Werkzeugen übernimmt der Lieferer Garantie. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Abwicklung jedes Vertrages.


9. Zahlung:

Bezahlung erfolgt nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder 60 Tagen netto nach Rechnungseingang. Anderslautende Zahlungsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.


10. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollen Bezahlung der entsprechenden Rechnung. Wir erkennen keine erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalte an. Ein infacher Eigentumsvorbehalt wird von uns nur insoweit anerkannt, als er uns erlaubt, die gelieferte Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vermischen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Reinfeld, alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz der Camfil örtlich zuständige Gericht.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts ohne Einfluss.


11. Sustainability:

Das Unternehmen Camfil hat sich dazu verpflichtet nach den Grundsätzen des United Nations Global Compact, siehe http://www.unglobalcompact.org/ zu handeln. Unsere Lieferanten verpflichten sich mit der Annahme eines Auftrags keine Handlungen zu begehen die gegen die o.g. Grundsätze verstoßen.


12. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des
Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.


Camfil Austria GmbH Stand: 01.03.2010


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